General Safety Regulation GSR II EU 2019/2144 (VI 01/24)

Die Europäische Union arbeitet kontinuierlich daran, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Neben dem Schutz des Fahrers vor Unfällen geht es um die Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Radfahrern.  

In diesem Zusammenhang trat bereits im Jahr 2020 die Verordnung EU 2019/214 in Kraft – auch General Safety Regulation GSR II genannt. Im Juli 2024 wird diese Verordnung verbindlich. 

Bitte beachten Sie, dass die Montage einer Hubladebühne Einfluss auf die Umsetzung der einzelnen GSR-Anforderungen haben kann – genauer gesagt: An die Anforderungen an den Rückfahrassistent sowie den „Toter Winkel“-Assistent. Nähere Informationen zur GSR-konformen Fahrzeugadaption finden Sie in den Aufbauherstellerrichtlinien der Fahrzeughersteller.

Bei Fragen steht Ihnen das Bär Vertriebsteam jederzeit gerne zur Verfügung.

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Jahresende 2023 (SI 06/2023)