Im September 2021 tritt die Unterfahrschutz-Richtlinie UNECE R58 Revision 03 in Kraft. Im Zuge der Anpassung unseres Produktportfolios an diese Richtlinie - und natürlich im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Produkte - möchten wir Ihnen die neuen Cargolifts BC 2000 F2/F4 und BC 3000 R41 und weitere Portfolio-Aktualisierungen vorstellen.
BC 2000 F2/F4
Für Lkw mit 8 t bis 40 t zulässigem Gesamtgewicht bietet der BC 2000 F2/F4 starke 2.000 kg Tragkraft bei 700 mm Lastabstand sowie eine bis zu 1.510 mm hohe Plattform. Während die F2-Version mit zwei Hubzylindern auskommt, erlauben die beiden zusätzlichen Neigzylinder von F4 einen Neigungsausgleich der Plattform in allen Höhenlagen.
BC 3000 R41
Lkw bis 60 t zulässigem Gesamtgewicht unterstützt der neue BC 3000 R41 mit einer Tragkraft von 3.000 kg bei einem Lastabstand von 800 mm. Sowohl das Fest- als auch das Faltteil der Plattform dieses unterfahrbaren Cargolifts bestehen aus Aluminium mit den Abmessungen 1.810-2.010 mm x 2.400 mm.
BC 1500 S4L – der Nachfolger des BC 1500 S2(N)
Bereits seit Ende 2020 ist unser überarbeiteter BC 1500 S4L verfügbar (siehe VI 07/2020). Die neue Version ermöglicht den Anschluss sowohl an 12V als auch an 24V und bietet mit der neuen Armlänge weitere Anbaumöglichkeiten. BC 1500 S4L ersetzt ab September 2021 den BC 1500 S2(N). BC 1500 S2(N) wird somit nicht mit einem Unterfahrschutz nach UNECE R58 Revision 03 verfügbar sein wird.
UNECE R58 Revision 03
Bereits heute begegnen Ihnen und uns Fahrzeuge gemäß Unterfahrschutz-Richtlinie UNECE R58 Revision 03. Wir möchten sicherstellen, dass Sie den passenden Cargolift zum Trägerfahrzeug erhalten. Bitte teilen Sie uns daher bereits bei Anfrage mit, nach welcher Revision das Trägerfahrzeug zertifiziert ist. Wir haben unsere Maßblätter entsprechend angepasst.
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Im Falle von Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bleiben Sie gesund!